Klage gegen Microsoft beendet
Geschrieben am 10. Feb, 2010 von admin in Internet, Office, Sicherheit & Hilfe
Im US-Bundesbezirksgericht in Seattle wurde nun vom Richter Richard Jones eine Klage gegen Microsoft abgewiesen. In dem genannten Fall ging es um die Echtzeitsprüfung die in Windows XP (WGA) integriert ist. Nach Angaben von US-Medien konnten die Kläger mit ihrem Antrag auf Zulassung von Sammelklageverfahren keinen Erfolg erzielen.
Nach jahrelangem Streit wurde die Klage nun ganz zurückgewiesen. Am Tag zuvor einigten sich die Kläger und Microsoft auf eine Beendigung des Streits. Die Parteien einigten sich darauf, dass jeder selbst seine (Klage-)Kosten zu tragen hat. Die Zahlung von Schadenersatz bleibt in Zukunft aus, die Kläger verzichten zukünftig auf die Forderung.
Hintergrund ist, dass nach Angaben der Kläger die Echtheitsprüfung bei Kontaktaufnahme mit den Microsoft-Servern eine Spyware darstellt und dem Kunden die Gelegenheit gegeben werden müsse, WGA zu entfernen. Wäre die Sammelklage zugelassen worden, hätte jeder US-Bürger der einen PC mit Windows XP besitzt, der Klage beitreten können.
Mittels WGA hat Microsoft geprüft, ob es sich bei der Windows-Installation um einen CD-Key handelt, der nach der Meinung von Microsoft legal ist.
Ein „wichtiges“ Update ergänzte die Prüfung so, dass das Tool immer dann aktiv wurde, wenn ein geklauter Key im System aktiv war.
Ziel von Microsoft ist es, Händler zu finden, die Windows-CDs ohne gültige Lizenz verkaufen.
Für Windows Vista und Windows 7 wurde die Technik überarbeitet und ist nun unter dem Namen „Windows Activation Technology“ bekannt.
